Vielleicht haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Gebäudeversicherung schon einmal von „Unterversicherung“ und „Unterversicherungsverzicht“ gehört und sich gefragt, was das eigentlich bedeutet ?
Zusammengefasst:
Hat zum Zeitpunkt eines Schadens Ihr Gebäude einen erheblich höheren Wert, als Sie mit dem Versicherer als Versicherungssumme vereinbart haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Das gilt nicht nur bei Totalschaden, sondern auch bei Teilschäden. Letzteres allerdings in Abhängigkeit von den konkreten Versicherungsbedingungen.
Hier ein Beispiel aus unserer Praxis
Mehrfamilienhaus 24 WE mit 1.625 qm Wohnfläche in Berlin
IST Versicherungssumme: 1.000.000 zum Neuwert
SOLLTE Versicherungssumme: 3.250.000 zum Neuwert
Unterversicherungsquote: 70%
Auswirkung der Unterversicherung an 2 Schadenbeispielen :
Feuerschaden: 100.000 – Erstattung: 30.000
Totalschaden … – Erstattung: 300.000
Wie kann man diese Unterversicherung (hier haftet ggf. auch die Hausverwaltung) vermeiden ?
z.B. durch Umstellung auf Wohngebäudekonzept mit Berechnungsbasis Anzahl der WE; durch die richtige Angabe der WE gilt immer automatisch die Neuwertversicherungssumme :
Beispiel :
Mehrfamilienhaus 24 WE mit 1.625 qm Wohnfläche in Berlin
IST Versicherungssumme: 1.000.000 zum Neuwert
SOLLTE Versicherungssumme: 3.250.000 zum Neuwert
Unterversicherungsquote: 70%
Umstellung auf 24 WE = 3.250.000 zum Neuwert
Unterversicherungsquote: 0%
In der Regel spart neben der Beseitigung der Unterversicherung auch noch Prämie ein und bringen zusätzlich Leistungsmerkmale.