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Betriebsschließungsversicherung

Betriebsschließungen-in-der-Corona-Krise

Betriebsschließungen in der Corona-Krise:

Das Coronavirus (SARS CoV-2) und die Maßnahmen zur Verhinderung seiner Ausbreitung trafen und treffen die Wirtschaft weltweit hart.

Besonders betroffen sind die Gastronomie und Hotelgewerbe.

Die Corona-Krise rückt damit auch ein weitgehend unbeachtetes Versicherungsprodukt in den Fokus: die Betriebsschließungs-versicherung.

Zur Frage, ob Betriebsschließungsversicherer in der gegenwärtigen Situation in 2020 leistungspflichtig sind, ist in Deutschland und vielen weiteren Ländern ein öffentlicher Streit zwischen Versicherern, Ver-sicherungsnehmern, Maklern, Juristen und der Politik entbrannt.

Es liegen nun die ersten Urteile vor, welche unterschiedlich ausfallen und keins bisher rechtskräftig ist.

Die DEHOGA hat hier stellvertretend in Bayern mit der Allianz das sogenannte bayrische Modell ausgehandelt.

Den betroffenen Betrieben wird hier nur 15% der Versicherungssumme angeboten und auch empfohlen dies anzunehmen (alle weiteren ggf. mögl. Ansprüche sind damit abgegolten)

Es ist fraglich, ob und wann unter dieser Voraussetzung überhaupt ein höchstrichterliches Urteil zugunsten der Versicherungsnehmer fallen wird; ausserdem kann so etwas Jahre dauern.

Ein Kompromiss wäre die 15% zu akzeptieren und gezahlte Prämien zurück zu verhandeln (durch realisierten Risikowegfall (Sistierung) bzw. Risikominimierung)

Hierzu müssen die Verträge rückwirkend angepaßt werden und z.B. die Mindestprämien für 2020 + 2021 auf 0 gesetzt werden.

Wir haben diesen Weg unseren Kunden empfohlen und umgesetzt.